MUSIKER UND STEUERRECHT

THEMA: UMSATZSTEUER BEI KONZERTDARBIETUNGEN AUSSERHALB DEUTSCHLANDS

Immer wieder herrscht Verwirrung bezüglich der Umsatzsteuer, wenn ein in Deutschland ansässiger Musiker eine Rechnung über eine Gage schreiben soll, die er aufgrund eines Auftritts im Ausland, d.h. außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes erhält.

Ausnahmsweise ist die Rechtslage hier im Vergleich zum ansonsten kaum durchschaubaren Umsatzsteuerrecht relativ einfach.

Der deutsche Musiker muss nur dann die deutsche Umsatzsteuer von 7% für Konzertdarbietungen ausweisen und an den deutschen Staat abführen, wenn der Ort seines musikalischen Auftritts in Deutschland liegt. Findet der Auftritt hingegen in Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Polen oder irgendeinem anderen ausländischen Staat statt, so handelt es sich um einen nicht steuerbaren Umsatz für den keine deutsche Umsatzsteuer auszuweisen ist (§ 3a (2) Nr. 3 i.V.m. §1 (1) Nr. 1 UStG).

TEXT: SÖREN BISCHOF - STEUERBERATER, GITARRIST UND KOMPONIST
FOTO: PHOTOCASE.DE/SILVER

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2008

 

 
Informationen zum Deutschen Rock & Pop Preis
Zum aktuellen Magazin
Informationen zum DRMV
Zur Buchbestellung
 
  • Musiker Newsletter
    • Musiker News
  • Musiker Nachrichten
    • Kurznachrichten
    • Musik und Medien
    • Kunst und Kultur
    • GEMA und GVL
    • Künstler und Recht
  • Musiker Online TV
    • TV Programm
    • Specials
    • Dt. Rock+Pop Preis '08-'10
    • Dt. Rock+Pop Preis '07
    • Deutsch. Rock+Pop Preis
    • Produkt Workshop
  • Musiker Magazin
    • Magazin Abo
    • Aktuelles Magazin
    • Magazin Archiv
  • DRMV
    • Informationen
    • Leistungen
    • Mitgliedschaft
    • Deklaration
    • Vorstand und Rock & Poprat
    • Vereinssatzung
  • Deutsche Popstiftung
    • Stiftungs-Mitglieder
    • Ziele
    • Stiftungssatzung
  • Deutscher Rock+Pop Preis
    • Informationen
    • Kategorien
    • Anmeldung
    • Pressemitteilungen
    • Gewinner