MUSIKER UND STEUERRECHT
THEMA: UMSATZSTEUER BEI KONZERTDARBIETUNGEN AUSSERHALB DEUTSCHLANDS
Immer wieder herrscht Verwirrung bezüglich der Umsatzsteuer, wenn ein in Deutschland ansässiger Musiker eine Rechnung über eine Gage schreiben soll, die er aufgrund eines Auftritts im Ausland, d.h. außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes erhält.
Ausnahmsweise ist die Rechtslage hier im Vergleich zum ansonsten kaum durchschaubaren Umsatzsteuerrecht relativ einfach.
Der deutsche Musiker muss nur dann die deutsche Umsatzsteuer von 7% für Konzertdarbietungen ausweisen und an den deutschen Staat abführen, wenn der Ort seines musikalischen Auftritts in Deutschland liegt. Findet der Auftritt hingegen in Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Polen oder irgendeinem anderen ausländischen Staat statt, so handelt es sich um einen nicht steuerbaren Umsatz für den keine deutsche Umsatzsteuer auszuweisen ist (§ 3a (2) Nr. 3 i.V.m. §1 (1) Nr. 1 UStG).
TEXT: SÖREN BISCHOF - STEUERBERATER, GITARRIST UND KOMPONIST
FOTO: PHOTOCASE.DE/SILVER
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2008




