TONTRÄGER-SAMPLING
Die Diskussion über dessen Zulässigkeit ist durch die Entscheidung des BGH vom 20.11.2008 (Az. I ZR 112/06) nicht beendet.
Die Gruppe Kraftwerk hatte den Produzenten des Titels "Nur Mir" von Sabrina Setlur vor dem Landgericht Hamburg auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt, weil der Aufnahme des Titels "Metall auf Metall" von Kraftwerk eine etwa 2 Sekunden lange Rhythmussequenz als Sample entnommen und in der Aufnahme des Titels "Nur Mir" verwendet worden ist. Das OLG Hamburg hat Kraftwerk mit Urteil vom 07.06.2006 (Az. 5 U 48/05) mit folgender zutreffender Begründung Recht gegeben: Wird aus einer fremden Tonaufnahme eine kurze, aber charakteristische und fortlaufend wiederholte Rhythmussequenz entnommen und im Wege des Samplings einer anderen Tonaufnahme in ebenfalls fortlaufender Wiederholung unterlegt, werden die Tonträgerherstellerrechte an der fremden Aufnahme verletzt. Diese klare Entscheidung hat der BGH mit Urteil vom 20.11.2008 mit der Begründung aufgehoben, das OLG Hamburg hätte zwar zu Recht angenommen, dass der Produzent des Titels "Nur Mir" in das Tonträgerherstellerrecht der Gruppe Kraftwerk eingegriffen, aber versäumt habe zu prüfen, ob die Verwendung des Samples nicht als freie Benutzung gemäß § 24 UrhG zulässig gewesen sei. Nach § 24 UrhG dürfe ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung eines anderen Werks geschaffen werde, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werks veröffentlicht und verwertet werden. Demnach könne auch die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist. Dies gilt nach Auffassung des BGH nur dann nicht, wenn derjenige, der die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, befähigt ist, diese selbst einzuspielen oder wenn es sich bei dem erkennbar dem benutzten Tonträger entnommenen Material um eine Tonfolge oder Melodie handelt.
TEXT: RA WOLFGANG KRÜGER
FOTOS: © PETER BOETTCHER
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2009




