Studiomietvertrag

Wie faßt man einen Studiomietvertrag ab?

Anfrage unseres Mitglieds Tanya S.:

"Ich schließe gerade einen neuen Studiomietvertrag ab. Worauf muss ich achten?"

Antwort Rechtsanwalt Prof. Dr. Edgar Weiler:

Auf folgende wichtige Punkte beim Abschluss eines Mietvertrages müssen Sie achten:

Schriftform:

Mietverträge über Geschäftsräume werden in der Regel für einen längeren Zeitraum abgeschlossen, zum Beispiel über fünf oder zehn Jahre. Im Juristendeutsch handelt es sich um befristete Verträge. Eine solche Befristung ist aber nur gültig, wenn der Vertrag nicht nur per Händedruck geschlossen, sondern auch niedergeschrieben wurde. Wird die Schriftform nicht beachtet, ist der Vertrag zwar wirksam, er kann aber jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (sechs Monate zum Quartalsende) gekündigt werden. Der Mieter muss also nicht mehr warten, bis die vereinbarten fünf oder zehn Jahre abgelaufen sind. An die Schriftform sind zahlreiche Voraussetzungen geknüpft, die von den Vertragsparteien immer wieder übersehen werden.

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2007

 
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