MUSIKER UND STEUERRECHT
THEMA: GRÜNDUNG EINER "BAND" UNTER DEM ASPEKT DER KÜNSTLERSOZIALKASSE
Für eine Musikgruppe stellt sich bei deren Gründung bzw. Zusammenschluss immer die Frage in welcher Form bzw. Rechtsform das ganze Gebilde beim Finanzamt angemeldet und abgewickelt wird. Dabei besteht eigentlich gar kein richtiges Wahlrecht, weil ein Zusammenschluss von mindestens 2 Personen kraft BGB in der Regel automatisch zu einer GbR führt, wenn man nicht etwas anderes vereinbart. Auch anzutreffen sind Gestaltungen, bei denen gar keine GbR angemeldet wird, sondern einer der Musiker die Auftritte mit den Veranstaltern vertraglich regelt und dieser dann seine musikalischen Mitstreiter gegen Honorarrechnung bezahlt. Dagegen ist steuerlich und zivilrechtlich grundsätzlich nichts einzuwenden. Diese Lösung bietet insbesondere den Vorteil, dass man sich die steuerlich komplizierte Abwicklung einer GbR mit gesonderter Feststellungserklärung, Sonderbetriebsvermögen etc. gegenüber dem Finanzamt erspart und jeder der Musiker als selbstständige Einzelperson seine Einnahmen versteuert.
Text: Steuerberater, Gitarrist und Komponist Sören Bischof
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Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 02/2008




