MUSIKER UND STEUERRECHT
Praktische Hinweise für Musiker
THEMA: ÄNDERUNG DER ABZUGSSTEUER FÜR GAGEN AN AUSLÄNDISCHE MUSIKER
Mit Wirkung zum 01.01.2009 wurde der Steuerabzug geändert, der von Gagen einzubehalten ist, die ein deutscher Musiker oder Veranstalter an einen ausländischen Kollegen zahlt. Bei Gagen an ausländische Kollegen gilt weiterhin, dass bei einem Betrag bis zu 250,00 Euro keine Steuer einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen ist.
Neu hingegen ist, dass die bisherige Staffelung von Beträgen ab 250,00 Euro bis 500,00 Euro (dann 10% Steuer zuzügl. SolZ) und ab 500,00 Euro bis 1.000,00 Euro (dann 15% Steuer zuzügl. SolZ) weggefallen ist. Es gilt nun ab dem 01.01.2009 für alle Gagen von mehr 250,00 Euro je Darbietung ein Steuersatz von 15% zuzüglich SolZ.
TEXT: SÖREN BISCHOFSTEUERBERATER, GITARRIST UND KOMPONIST
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2009



