STREIT UM ONLINE-AUFZEICHNUNG VON TV-PROGRAMM
Erstellen von Kopien im Auftrag Dritter könnte Urheberrechtsverstoß sein
Die rechtliche Zulässigkeit von Online-Videorekordern beschäftigt derzeit den Obersten US-Gerichtshof. Dabei steht die Frage im Raum, ob es sich bei der Aufzeichnung und Abspeicherung von TV-Inhalten auf einem Server um Privatkopien handelt oder nicht. Die Richter haben zu entscheiden, ob der Kabelbetreiber und Webprovider Cablevision seinen Kunden Serverplatz zur Verfügung stellen darf, um dort Aufzeichnungen von TV-Programmen sowie Filmen abzuspeichern. Eine anstehende Entscheidung hat der Supreme Court nun verschoben, um eine Stellungnahme von Experten des Justizministeriums einzuholen. Derselben Frage geht aktuell auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach, die Entscheidung ist bereits am 5. Februar gefallen.
Die Zeit, als private Aufnahmen noch auf physischen Datenträgern aufgenommen wurden, ist seit dem Durchbruch der digitalen Videorekorder vorbei. Darüber hinaus zeichnet sich nun die Entwicklung ab, dass private Daten künftig vermehrt auf Servern gespeichert werden und nicht mehr lokal beim Enduser. Praktisch ist dies vor allem, da der Zugriff auf die Daten von jedem Rechner mit Webzugang aus möglich ist. Hintergrund der aktuellen Gerichtsstreitigkeit ist das Ansinnen von Cablevision, Kosten einzusparen, indem die eigenen Kunden auf den Betrieb von digitalen Videorekordern verzichten.
TEXT: ANDREAS LIST
QUELLE: PRESSETEXT.DEUTSCHLAND
FOTO: BEEING_ME / PHOTOCASE.COM
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2009




