WAS IST EINE ANGEMESSENE VERGÜTUNG
Gedanken zur Entscheidung des BGH vom 07.10.2009 "Erfolgsbeteiligung"
Vordergründig werden durch die Entscheidung des BGH vom 07.10.2009 die Buchverleger betroffen. Entsprechend heftig fielen die Kommentare der Buchverleger und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels aus. Dieser warnt vor den negativen Konsequenzen des Urteils im Hinblick auf die Verlässlichkeit von Verträgen mit Urhebern und beklagt, dass das neue Urhebervertragsrecht generell dazu führe, dass Verträge nicht mehr verlässlich und geschlossene Verträge nicht rechtssicher seien. Der durch die Vorgaben des Gesetzgebers eingetretene Verlust an Rechtssicherheit und Kalkulationssicherheit erschwere die bisher praktizierte Mischkalkulation und zwinge die Medienunternehmen dazu, weniger Experimente zu wagen und sich stattdessen auf sichere Produkte zu konzentrieren. Gemeint sind die §§ 32 und 32a UrhG.
Abgesehen davon, dass das Lamento der Verleger und ihrer Interessenvertreter zu spät kommt, weil sie vor Einführung der neuen Vorschriften im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angehört wurden und sie ihre jetzige Kritik im Anhörungsverfahren hätten vortragen und vertreten können, gibt die neue gesetzliche Regelung eine erhebliche Rechtssicherheit im Vergleich zu der gesetzlich ebenfalls möglichen Prüfung der Angemessenheit von Verträgen nach den Nichtigkeitsvorschriften des BGB.
TEXT: RA WOLFGANG KRÜGER, HAMBURG - WWW.KANZLEI-MERTIN.DE
FOTO: © GINA SANDERS/FOTOLIA.COM
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 02/2010




